Mit der Schulfremdenprüfung lässt sich der Abschluss der Hauptschule, der Werkrealschule oder auch der Realschule nachholen.
Wer kann sich zur Schulfremdenprüfung anmelden?
- Jede Person, die keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
- Jede Person, die bisher noch keine entsprechende Abschlussprüfung gemacht hat.
- Jede Person, die einmal erfolglos die entsprechende Abschlussprüfung gemacht hat.
- Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 bzw. 10 des Gymnasiums
(Schulfremdenprüfung Hauptschule bzw. Realschule: Zulassung nur dann, wenn die Versetzung gefährdet ist und man im Fall der
Nichtversetzung das Gymnasium verlassen müsste)
Wann ist Anmeldeschluss?
- Jedes Jahr am 01. März. Dann müssen alle Anmeldeunterlagen schon vollständig beim Schulamt sein.
Wie melde ich mich an?
- Informationen und Formulare kann man weiter unten herunterladen.
Wo mache ich die Schulfremdenprüfung?
- Bald nach Anmeldeschluss bekommt man Post vom Schulamt. Darin steht, an welcher Schule die Schulfremdenprüfung stattfindet.
Wie bereite ich mich auf die Schulfremdenprüfung vor?
- Entweder selber zu Hause oder besser an vorbeitenden Institutionen (siehe Informationen).
Wer kann mich beraten?
Im Schulamt berät Sie Herr Strobel
Pruefungen@ssa-lb.kv.bwl.de
Vor einem Besuch im Schulamt bitte einen Termin geben lassen!
Informations- und Anmeldeunterlagen 2022
Datum | Bezeichnung | Typ/Größe |
---|---|---|
25.10.2021 | Schulfremdenprüfung Realschule - Anmeldeformular | ![]() |
09.09.2021 | Schulfremdenprüfung Realschule - Informationen, Hinweise | ![]() |
20.07.2021 | Schulfremdenprüfung Realschule - Versetzungsgefährdung Gymnasiasten | ![]() |
Für die Meldung zur Schulfremdenprüfung Allgemeine Hochschulreife ist das Regierungspräsidium Stuttgart -
Abteilung Schule und Bildung - zuständig. Bis zum 01. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr müssen
die Unterlagen beim Regierungspräsidium eingereicht werden.
Stand: 01.06.2022