Mit der Schulfremdenprüfung lässt sich der Abschluss der Hauptschule, der Werkrealschule oder auch der Realschule nachholen.
Wer kann sich zur Schulfremdenprüfung anmelden?
- Jede Person, die keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
- Jede Person, die bisher noch keine entsprechende Abschlussprüfung gemacht hat.
- Jede Person, die einmal erfolglos die entsprechende Abschlussprüfung gemacht hat.
- Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 bzw. 10 des Gymnasiums
(Schulfremdenprüfung Hauptschule bzw. Realschule: Zulassung nur dann, wenn die Versetzung gefährdet ist und man im Fall der
Nichtversetzung das Gymnasium verlassen müsste)
Wann ist Anmeldeschluss?
- Jedes Jahr am 1. März. Dann müssen alle Anmeldeunterlagen schon vollständig beim Schulamt sein.
Wie melde ich mich an?
- Informationen und Formulare kann man weiter unten herunterladen.
Wo mache ich die Schulfremdenprüfung?
- Bald nach Anmeldeschluss bekommt man Post vom Schulamt. Darin steht, an welcher Schule die Schulfremdenprüfung stattfindet.
Wie bereite ich mich auf die Schulfremdenprüfung vor?
- Entweder selber (zu Hause) oder besser an einer Volkshochschule (VHS).
Wer kann mich beraten?
Im Schulamt kann man sich beraten lassen. Und zwar bei Herrn Strobel. Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben:
Pruefungen@ssa-lb.kv.bwl.de
Vor einem Besuch im Schulamt bitte einen Termin geben lassen!
Informations- und Anmeldeunterlagen 2021
Datum | Bezeichnung | Typ/Größe |
---|---|---|
08.01.2021 | * Präsentationsprüfung - Themenvorschlag | ![]() |
08.01.2021 | * Schulfremdenprüfung Hauptschule - Anmeldeformular | ![]() |
08.01.2021 | Flyer des Kultusministeriums | ![]() |
08.01.2021 | Informationen und Hinweise | ![]() |
22.02.2021 | Präsentationsprüfung - Beispiele für Themen | ![]() |
16.10.2020 | Präsentationsprüfung - Erklärung und Versicherung Hausarbeit | ![]() |
08.01.2021 | Versetzungsgefährdungsbescheinigung für Gymnasiasten | ![]() |
Stand: 16.10.2020